Die Größe eines Postkastens ist gesetzlich in Deutschland nicht geregelt. Vermieter haben allerdings dafür zu sorgen, dass die Wohnungsausstattung inklusive des Kastens für die Post sich in einem „zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand“ befindet (§ 535 BGB). Zu Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter gibt es mehrere Urteile, mit denen Mietern ein Anspruch auf einen Briefkasten nach DIN-Normen eingeräumt wurde. Von vielen Richtern werden die aktuellen DIN-Normen als neuester technischer Standard angesehen und für Mieter negative Abweichungen als Mangel nach § 536 BGB gewertet. Dieses rechtfertigt dann eine Mietminderung. Insoweit sind für Vermieter die für die Briefkästen geltenden DIN-Normen doch verbindlich. Seit dem Jahre 2003 gilt eine europäische DIN-Norm, die DIN EN 13724. Mit dieser Norm werden Anforderungen und Prüfverfahren zu Einwurföffnungen von Hausbriefkästen festgelegt. Bis zum Jahre 2003 war die deutsche DIN-Norm 32617 gültig. Nach der DIN EN 13724 muss hinsichtlich der Größe eines Modells gewährleistet werden, dass Umschläge im Format DIN C 4 (229 x 324 mm) oder Zeitschriften im Din A 4-Format ungeknickt eingeworfen werden können. Inhaltlich soll der Postbriefkasten eine Stapelhöhe von mindestens 40mm im Format C4 fassen. Auch hinsichtlich des Briefschlitzes gibt es konkrete Vorgaben. Ob die Post längs oder quer eingesteckt werden soll, ist unerheblich. Für beide Alternativen werden aber genaue Mindestmaße gefordert (Längseinwurf 230 – 280 mm, Quereinwurf 325 – 400 mm bei einer Höhe von 30 -35 mm). Weitere wichtige Vorgaben enthält die DIN-Norm zur Höhe der Einwurföffnung eines Briefkastens (zwischen 400 mm und 1800 mm), zur Sicherheit bei der Entnahme, Sicherung gegen Entnahme von Unbefugten, Einbruchsicherheit, Sichtschutz und gegen Feuchtigkeit und Korrosion. Viele Hersteller beziehen sich in der Produktbeschreibung auf die DIN-Norm und verpflichten sich damit, den Briefkasten auch entsprechend zu kennzeichnen. Sie bieten unter Bezug auf die DIN EN 13724 ein vielfältiges Angebot mit senkrechten und waagerechten Formaten, raumsparenden oder auch mit Jumbo-Tiefe, Briefkastenanlagen für innen und außen, unter Putz oder als Aufputz-Anlage. Für Bauherren ist es eine günstige Möglichkeit, in der Ausschreibung für ein Mietobjekt den Hinweis auf die DIN-Norm aufzunehmen, dann wird die Einhaltung bei der Bauausführung zur Pflicht. |