Briefkästen für den Außenbereich sollten eine gewisse Wetterfestigkeit aufweisen. Die Euro Norm für verlangt von diesen Produkten einen Schutz vor eindringender Feuchtigkeit. Allerdings kann bei Starkregen oft auch in diesen genormten Briefkasten Modelle Feuchtigkeit eindringen. Einem wettergeschützten Montageplatz, zum Beispiel unter einem Vordach, sollte stets Vorrang gegeben werden. Der Briefkastenschlitz sollte nach Möglichkeit nicht zur Wetterseite gerichtet sein. Ist der Montagestandort starken Wettereinflüssen ausgesetzt, kann man auch ein Modell mit überstehendem Regendach wählen. Hochwertige Postkästen haben eine unempfindlichere Oberfläche gegenüber starker Sonneneinstahlung. Hier ist ein Modell aus Edelstahl besonders zu empfehlen. Eine regelmäßige Reinigung aller Oberflächen und die Pflege des Schlosses erhöht die Wetterfestigkeit und Nutzungsdauer jedes Modells. |
Die Post ist das größte Transportunternehmen Deutschlands. Diese und auch andere Transportunternehmen bieten ihre Leistungen der Beförderung und der Zustellung auch versichert an und übernehmen damit die Haftung oder Teilhaftung im Falle des Verlusts oder der Beschädigung. Wer hochwertige Ware oder Raritäten auf dem Postweg verschickt, sollte als Versandform auf jeden Fall das versicherte Paket wählen. Übersteigt der Warenwert 500 Euro, kann eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden, so dass die Post im Verlustfall oder Schadensfall vollständig haftet. Im Fall einer Beschädigung muss jedoch genau ausgemacht werden, wodurch der Schaden der Ware entstanden ist. Ist das Paket fahrlässig oder absichtlich von einem Mitarbeiter der Post beschädigt worden oder wurde die Ware vom Absender unsachgemäß verpackt und eine Beschädigung infolgedessen vorhersehbar? Grundsätzlich kann man die Post nur über den Rechtsweg zu einer Haftung veranlassen. In einigen seltenen Fällen kann man fahrlässiges Verhalten einiger Zusteller beobachten. Ein Verstoß gegen die Zustellvereinbarungen ist das Abstellen eines Pakets vor der Haustür des Empfängers. Sicherlich stehen die Zusteller unter Zeitdruck und bekommen starre Anweisungen von oben. Doch die Zustellung eines versicherten Pakets ist immer mit der schriftlichen Bestätigung des Empfängers verbunden. Die Unterschrift des Empfängers vollendet den Transport und Zustellvorgang und gibt letztendlich auch dem Absender die Gewissheit über die Ankunft seiner Ware. Wenn ein Paket also ohne vorherige Sonderregelung einfach vor der Tür abgestellt wird und es daraufhin beispielsweise durch Diebstahl abhanden kommt, haftet das Zustellunternehmen. Denn dieses hat dem Vertragspartner durch die Option Paket die zuverlässige Zustellung versichert. Bei Sondervereinbarungen über die Ablieferung des Pakets, haftet im Verlustfall unter Umständen jedoch der Empfänger. Dieses trifft zu, wenn der Empfänger mit der Post einen bestimmten Abstellplatz ausmacht und das Paket von diesem verschwindet. Wenn der Empfänger zum Zeitpunkt der Zustellung nicht anwesend ist, ist die Post dazu berechtigt, das Paket bei einem Nachbarn abzugeben oder einen erneuten Zustellversuch zu unternehmen. Des Weiteren hat der Empfänger die Möglichkeit, sich da Paket zu einer der zahlreichen Packstationen liefern zu lassen. Waren, die als Paket versendet werden, dürfen nicht einfach ohne Unterschrift in den Briefkasten des Empfängers eingeworfen werden, auch nicht, wenn es sich um ein Paket in handlichem Format handelt. |