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Briefkasten mit Paketfach

Sparen Sie sich den Weg aufs Postamt

 
Ein Briefkasten mit Paketfach gibt es von verschiedenen Markenherstellern. Burgwächter bietet zum Beispiel das Modell Europa mit einem Paketfach an und das Unternehmen Bobi aus Finnland den Swissbobi mit extra Fach für Päckchen. Bei beiden Modellen ist das Paketfach mit einem Magnetverschluss versehen, das Brieffach ist abschließbar. Bei diesen Modellen ist es empfehlenswert, den Postkasten geschützt anzubringen bzw. nicht unmittelbar im Bereich der Straße, da, wie schon erwähnt, das Paketfach nicht abschließbar ist. Sondermodelle mit abschließbarem Paketfach hat der Hersteller Max Knobloch im Lieferprogramm. Dort kann die MM Box empfohlen werden. Der Kasten wird durch eine große Einwurfklappe geöffnet, so dass auch Kataloge oder kleine Päckchen bequem hinpassen. Der Entnahmeschutz ist gewährleistet, da man nach Einwurf der Post nicht mehr an sie herankommt. Dieses Modell besteht aus hochwertigem Edelstahl. Max Knobloch fertigt Postkästen auch auf speziellen Kundenwunsch in Wunschmaß an. Eine ausführliche Beratung bietet unser Service-Team per E-Mail oder Telefon an. 
 
 

Freundlicherweise angenommen 

Es ist immer wieder ein spannendes Gefühl. Kataloge wurden gewälzt, das Internet durchstöbert. Plötzlich ist der gesuchte Artikel da und kann bestellt werden. Der entsprechende Kaufpreis wird überwiesen, und nun beginnt das furchtbare Warten auf die begehrte Ware.
 
„Hoffentlich bin ich da, wenn das Paket ankommt!“ Kurze Zeit nach der Bestellung überfällt genau dieser Gedanke einen Großteil der Wartenden. Wie die Erfahrung zeigt, findet sich in den meisten Fällen ein freundlicher Nachbar, der das Paket annimmt. Ist dann der abwesende Nachbar wieder zu Hause, wird das Päckchen abgegeben und alle Beteiligten sind zufrieden. Was passiert jedoch, wenn der freundliche Nachbar die Ware annimmt, sie dann jedoch verschwindet oder defekt ist?
 
Seit einiger Zeit ist es durchaus üblich, dass der Zusteller ein Paket bei einem Nachbarn abgibt, sollte der eigentliche Abnehmer nicht anwesend sein. Auch bei dieser Verfahrensweise lässt der Zusteller den Nachbarn in aller Regel unterschreiben. Mit dieser Unterschrift übernimmt der freundliche Nachbar die Verantwortung. Für den Zusteller bedeutet dies, das Paket ist „ordnungsgemäß“ zugestellt und aus seiner Verantwortung heraus. Das heißt, ab dem Zeitpunkt der geleisteten Unterschrift haftet nun der Nachbar. Sollte der Ware etwas zustoßen, beziehungsweise sollte sie sogar verschwinden, so liegt die Verantwortung nicht bei dem Händler, nicht bei dem Zusteller, sondern ausschließlich bei dem freundlichen Nachbar.
 
Sollte das erwartete Paket den Besteller nicht erreichen, wird dieser sich mit dem Händler in Verbindung setzten. Der Händler ist nicht haftbar, da er auf Grund diverser Unterlagen den Versand des Paketes nachweisen kann. Der nächste Schritt des Kunden ist nun der Weg zum Zusteller. Auch dieser kann sich auf die Unterschrift des freundlichen Nachbarn berufen, der sehr nett war und das Paket angenommen hat. Ab dem jetzigen Zeitpunkt werden vermutlich alle Kunden, seien sie auch noch so ruhig, wütend. Der letzte Akt in diesem Spiel ist nun der direkte Weg zum Nachbar. Sollte das Paket unversehrt da sein, ist aller Ärger schnell vergessen. Ist es nicht auffindbar, beginnt ein nervenzehrender Nachbarschaftsstreit. Tatsächlich spielen sich solche Szenen in Deutschland sehr oft ab. Wer eine Postsendung für seinen Nachbarn annimmt und dies mit einer Unterschrift bestätigt, übernimmt auch die Verantwortung dafür.

So ist es richtig

Sollte ein Zusteller an der Tür eines Nachbarn klingeln, um eine Postendung abzugeben, wäre es immer der sicherste Weg, die Annahme zu verweigern. Gleichzeitig kann der Zusteller darauf aufmerksam gemacht werden, dass ein Hinweiszettel im Briefkasten der sicherste Weg ist. Das Zustellunternehmen wird dann die Warensendung für einen angemessenen Zeitraum lagern und der eigentliche Besitzer kann dieses problemlos in Empfang nehmen. Sollte nun eine defekte Ware enthalten sein, haftet entweder das Zustellunternehmen oder aber der Händler. Der Nachbar ist aus der Sache raus und nichts steht einem weiteren Grillfest im Wege.
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