Sicher hat schon jeder einmal auf einer erhaltenen Postsendung im Absender das Fehlen einer Straßenbezeichnung wahrgenommen. Es stand vor der Ortsbezeichnung nur eine Postleitzahl oder darunter eine Postfachnummer. Hier wird die Post nicht direkt an den Standort des Absenders befördert, sondern wird in einem von der Deutschen Post zu Verfügung gestellten Postschließfach gelagert. Das ist bei großen Verwaltungen oder Institutionen des Staates, aber auch bei großen Unternehmen ein beträchtlicher Vorteil. Da wäre aufgrund des großen Postaufkommens der normale Zusteller des Bezirks überfordert. Natürlich kann auch jeder andere mit geringerer Zustellmenge diesen Service der Post für sich in Anspruch nehmen. Das Postfach ist ein numeriertes abschließbares Fach bei der örtlichen Postfiliale, in dem im Allgemeinen alle möglichen Briefsendungen, die an den Nutzer des Fachs adressiert sind, sicher untergebracht werden. Im persönlichen Arrangement bei verschiedenen Organisationen oder Vereinen ist es ärgerlich, seine wichtigen Briefe zerknittert zwischen massigem Werbematerial im Hausbriefkasten vorzufinden. Da bietet sich die Anwendung eines Postfachs als vorteilhafte Alternative. Auch für jeden Unternehmer kann das ein Vorzug sein, denn seine Post kann er schon früh am Tage dort abholen, ehe sich der Zusteller überhaupt auf Tour begibt. Natürlich ist die Bereitstellung eines Postschließfachs an bestimmte Bedingungen gebunden, die vorteilhaft in Anspruch genommen werden können und auch andererseits von jedem Nutzer eingehalten werden müssen. Erst einmal werden alle Briefsendungen, Zahlungsanweisungen, Postvertriebsstücke und Streifbandzeitungen, die die Postanschrift des Benutzers tragen jeden Tag im Postfach zugestellt. Die Ausnahme sind dabei Postzustellungsaufträge und Briefsendungen, die eine Empfangsbestätigung in sich tragen. Weiter werden auch keine Pakete, Päckchen, Telegramme, Express-Sendungen und Kataloge im Postfach zugestellt. In Bezug auf die Menge der zugestellten Postsendungen ist auch darauf zu achten, dass sich das Postfach nicht überfüllt. Da man an jedem Tage ganz individuell zu jeder Zeit sein Fach entleeren darf, besteht jedoch die Pflicht, es mindestens alle 7 Tage frei zu machen. Beachtung sollte auch die Wichtigkeit erhaltener Briefe finden, die eventuell einzuhaltende Fristen in sich tragen könnten. Denn auch beim Postfach gilt das Zustellungsdatum und der Fakt - zugestellt ist zugestellt.
Wie kommt man nun zu seinem Postfach und der dazugehörigen Nummer, die man in seinem Absender vermerken möchte? Dazu kann jeder in Deutschland, der eine zustellbare Hausanschrift besitzt, die dazu aktuell bereitgestellte Service-Nummer der Deutschen Post anrufen. Hier werden die Daten aufgenommen und dann werden einem die notwendigen Unterlagen zugeschickt. Die Anmietung des Postfachs ist über die Zeit der Nutzung kostenlos. Lediglich eine einmalige Bereitstellungsgebühr von 15 Euro muss dazu entrichtet werden. Ist dieser Betrag auf dem bekanntgegebenen Konto eingegangen, bekommt man für sein Postfach die Postfachnummer und die dazugehörigen 2 Schlüssel zugeschickt. Nun kann das Postschließfach unter den aktuell geltenden AGB, die noch andere Einzelheiten und Vereinbarungen enthält, genutzt werden.
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