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Paketbriefkasten

Vorstellung der verschiedenen Typen

 
Ein Paketbriefkasten hat ein Fach für die normale Post sowie Zeitungen und ein separates Fach, das Päckchen und kleine Pakete aufnimmt. Diese Variante ist vor allem für jene interessant, die oft online bestellen und tagsüber nicht zu Hause sind. Auch wer die diversen Abholstationen von Post oder Paketdienst nicht bequem erreichen kann oder sich diese Wege sparen möchte, sollte sich einen Postkasten für Pakete zulegen. Mittlerweile bieten verschiedene Hersteller solche Modelle an. Burgwächter zum Beispiel hat das Briefkasten-Modell Europa im Angebot. Der finnische Briefkastenhersteller Bobi bietet seinen Swiss Bobi mit Extra-Paketfach und in besonders komfortabler Bautiefe an. Das Paketfach ist mittels eines Magneten verschließbar, damit der Briefträger Pakete jederzeit dort deponieren kann. Deshalb sollte sich solch ein Modell am besten auf dem Grundstück befinden und nicht für jeden zugänglich sein. Ein Briefkasten mit Paketfach hat größere Abmaße als normale Standardkästen. Dies sollte bei der Wahl Standortes bedacht werden. Hausbesitzer mit Vorgarten werden meist keine Probleme haben, großformatige Paketbriefkästen gut zugänglich aufzustellen.
 
 

Paket bei Annahme beschädigt - was ist zu beachten?

So wie die Haustür, gehört auch der Postbriefkasten zum perfekten Haus. Fast täglich bringt der Postbote erfreuliche oder auch weniger erfreuliche Briefe und wirft diese in das dafür vorgesehene Behältnis ein. Hierbei gibt es zahlreiche Modelle und Ausführungen. Für jeden Haustyp und für jeden Bedarf hält der Handel das Passende bereit. Hierin landen die Briefsendungen fast immer unbeschädigt und sicher verschlossen vor Fremden. Doch anders sieht es bei Paket- oder Päckchensendungen aus. Diese passen nicht in den Kasten und vor allem benötigt der Zusteller, außer bei DHL Päckchen, fast immer eine Unterschrift als Empfangsbestätigung. Doch diese Unterschrift bestätigt nicht nur den Erhalt des Paketes, sondern auch den ordnungsgemäßen Zustand der Sendung. Leider ist dies aber nicht immer der Fall. Auf dem Transportweg kann viel passieren, so eben auch, dass das Paket beschädigt wird. Diese Beschädigung kann nur rein äußerlich sein, aber auch den Inhalt des Paketes betreffen. Ist nur die Verpackung beschädigt – kein Problem, so lange der Inhalt unbeschädigt ist. Doch was wenn auch der Inhalt nicht im zu erwartenden Zustand ist?

Wer ein Paket entgegengenommen, welches schon rein äußerlich Beschädigungen zeigt, dann den Inhalt im Beisein des Auslieferers auf Beschaffenheit und Vollständigkeit prüfen. Ist der Inhalt nicht vollständig oder beschädigt, muss zusammen mit dem Auslieferer ein Schadensprotokoll aufgenommen werden. Das erstellte Schadensformular muss dabei unbedingt vom Empfänger wie auch vom Zusteller unterschrieben werden. Ist bereits der Karton beschädigt, sind spätere Reklamationen fast immer ausgeschlossen. Wird ein äußerlich beschädigtes Paket entgegengenommen und erst später ein Versandschaden reklamiert, hat man als Empfänger fast keine Chance mehr, diesen zu beanstanden.
 
Aber was tun wenn es sich um einen so genannten "verdeckten Transportschaden" handelt? Diese müssen innerhalb von fünf Werktagen nach der Übernahme des Paketes gemeldet werden. Je nach Anbieter kann dann der Schaden entweder online oder direkt an einer Filiale gemeldet werden. Auf dem Online-Weg müssen selbstverständlich ein detailliertes Schadenprotokoll zusammen mit aussagekräftigen Fotos eingereicht werden.
 
Bei der äußerlich unbeschädigten Verpackung ist man immer auf der sicheren Seite, wenn man das Paket im Beisein des Zustellers öffnet und begutachtet oder zumindest vor anderen Zeugen. Im Streitfall ist es immer besser, wenn andere Personen den beschädigten Inhalt bezeugen können. Eines ist sicher, am besten ist es, wenn der Inhalt neben einem stabilen Karton auch in einer guten Innenverpackung versendet wird. So brauchen weder Versender noch Empfänger einen Schaden befürchten, denn eines darf nicht vergessen werden, sämtliche Pakete müssen Stürze und viele weitere Erschütterungen aushalten können. Briefe oder Prospekte brauchen dabei keinen besonderen Schutz, dennoch könnten diese bei nicht sachgemäßer Zustellung auch Schaden nehmen. Dies trifft vor allem dann zu, wenn kein Briefkasten vorhanden ist und der Zusteller die Briefe nicht vor Wind, Regen oder anderen Personen geschützt, einwerfen kann.
Beispiele Paketbriefkästen
   
Briefkasten Bobi Swiss 9016 weiß mit Paketfach
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Standbriefkasten Europa 732 silber mit Ständer EST 1 Si Burgwächter
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Großraum XXXL Briefkasten Bobi Jumbo 9016 weiß
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Großraum-Briefkasten Bobi Grande 6005 grün mit Bobi Round i
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