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Beleuchtung Außenanlagen und Briefkästen Informationen Hat man Außenleuchten am Haus angebracht, um die Haustür, den Briefkasten sowie den unmittelbaren Eingangsbereich zu erhellen, sollte man sich um die Beleuchtung der Außenanlagen kümmern. Ist das Haus von einem Grundstück bzw. Garten eingefasst, müssen auch die Wege zum Haus sowie die Garageneinfahrt beleuchtet werden. Auch ein Eingang an der Rückseite des Hauses sollte beleuchtet sein. Helles Licht schreckt Einbrecher ab, da so ein Eindringen in Gebäude erschwert wird. Die Beleuchtung der Außenanlagen sollte so geplant sein, dass Wege durchgehend beleuchtet sind. Treppen und Absätze müssen gut beleuchtet sein, damit Unfälle durch Stolpern vermieden werden. Auch Zufahrtswege zur Garage gehören zur Außenanlage. Außenleuchten sollten so platziert sein, dass sie als Randbegrenzung des Wegen fungieren und das Licht blendfrei abgeben. Wird bei der Beleuchtung von Außenanlagen kein Wert auf eine Dauerbeleuchtung gelegt, kann man überall die praktischen Außenleuchten mit Bewegungsmelder verwenden. Soll der Briefkasten freistehend auf einem Ständer montiert werden, kann man sich für eine Standleuchte entscheiden, bei der der einzelne Briefkasten bzw. zwei Briefkästen direkt an dieser Standsäule mit Beleuchtung montiert werden. In den Kategorien finden Sie weitere Angebote. |