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Sicherheitsbriefkasten

Haus und Grundstück richtig sichern

 
Ein Sicherheitsbriefkasten wird bevorzugt von Behörden, Banken, Finanzämtern, Kanzleien oder Apotheken eingesetzt. Überall dort, wo wichtige Unterlagen, wie Überweisungen, Schecks oder Rezepte eingeworfen werden, lohnt die Anschaffung solch eines Spezial-Briefkastens. Die großen Postkästen haben meist ein Stahlgehäuse oder sind aus Edelstahl gefertigt. Sie sind sehr massiv und können als Wandbriefkasten an Mauern ebenso installiert werden wie als Standbriefkasten freistehend mit Ständer. Erhältlich ist der Sicherheitsbriefkasten auch als so genannter Durchwurfbriefkasten. Hier wird er als Unterputz-Modell direkt in das Mauerwerk eingelassen. Dies garantiert eine hohe Sicherheit gegen Beschädigungen und Vandalismus. Die Post wird vorn eingeworfen und an der Rückseite entnommen. Sicherheitsbriefkästen verfügen außerdem oft auch über einen Einwurfschlitz-Begrenzer. Mit diesem einstellbarem Briefschlitz wird sichergestellt, dass keine Post unbefugt auf dem Inneren entnommen werden kann. 
 
 

Achtung Bauabnahme - was ist zu beachten? 

Für zukünftige Hausbesitzer ist die Bauabnahme ein sehr wichtiger Zeitpunkt. Mit der Abnahme übernimmt der Bauherr auch die Beweislast eventueller Baumängel. Daher ist es besonders wichtig, alles genau unter die Lupe zu nehmen und zum eigenen Schutz alles zu beachten. Ist der Bauherr samt Familie erst eingezogen, gilt dies als stillschweigende Abnahme und er hat nur noch wenig Zeit, etwaige Mängel zu beanstanden. Werden seitens des Bauherrn keine Mängel erhoben, gilt das Haus als abgenommen und er erhält Protokolle über die baurechtliche und bautechnische Mängelfreiheit des Hauses.

Die behördliche Bauabnahme

Bei der behördlichen Bauabnahme durch das Bauordnungsamt, Denkmalamt oder anderen Behörden wird überprüft, ob öffentlichen Normen und Verordnungen am Bau eingehalten wurden. Auf eine Rohbauabnahme wird in einigen Teilen Deutschlands teilweise oder ganz verzichtet. Die Behörden überprüfen jedoch nur, ob das Haus in der genehmigten Höhe errichtet wurde, das Dach die genormte Neigung hat oder die Treppen die richtige Trittstufenhöhe oder -breite. Zur behördlichen Bauabnahme gehört auch die Überprüfung von Heizanlagen und Schornstein durch den zuständigen Bezirksschornsteinfeger. Übersieht die Behörde jedoch Mängel an den Gebäuden, hat der Bauherr nur sehr selten Anspruch auf Schadensersatz. Um sich jedoch vor Pfusch zu schützen, ist die private Abnahme unbedingt notwendig. Sie ersparen sich viel Ärger und Schreibkram und unangenehme Schriftwechsel mit Firmen oder Behörden, der dann in ihrem Briefkasten häufig auf sie wartet.

Die private Bauabnahme

Haben die Handwerker eine Arbeit vollendet, sollte dies gleich begutachtet werden, um Mängel zu vermeiden. So sollte nach der Fertigstellung des Daches gleich darauf geachtet werden, dass es auch dicht ist, beim Anstrich vom Außenputz die richtige Farbe oder im Bad die richtigen Fliesen verwendet wurden. Viele Fehler lassen sich nach Bauabschluss nicht mehr so einfach korrigieren oder sie fallen erst teilweise Monate nach der Bauabnahme auf. Zum Beispiel Feuchtigkeit in den Wänden, weil die Außenwände nicht richtig gedämmt wurden. Beanstandet der Bauherr jedoch gleich einen Mangel, so ist der Handwerker in der Pflicht eine einwandfreie und ordnungsgemäße Arbeit zu beweisen.
 
Nach der Abnahme muss der Bauherr beweisen, welche Mängel bereits bestanden, welche Ursache und welche Folgemängel dadurch entstanden sind. So kann der Fliesenleger die Fliesen nur grade an eine Wand anbringen, wenn der Maurer die Wand grade errichtet hat. Da es oft unmöglich ist, all dies zu beweisen, bleibt der Bauherr auf den Kosten für die Mängelbeseitigung meist allein sitzen. Schwierig ist auch, wenn der Bauherr sich nich darüber bewusst ist, dass er etwas "abnimmt". Nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen gibt es neben der stillschweigenden Abnahme noch die ausdrückliche, die förmliche und die fiktive Abnahme. Gut ist es in jedem Fall ein Abnahmeprotokoll zu fertigen, in dem alle Auffälligkeiten vermerkt werden.
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